Allgemeine Geschäfsbedingungen
I. Geltung
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Die allgemeinen Geschäftsbedinungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote und Leistungen.
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Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Leistung bzw. mit der Annahme des Angebotes des Fotografen durch den Auftraggeber, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials.
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Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
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Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
II. Urheberrecht und Nutzungsrechte
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Die AGB gelten für jegliches dem Auftraggeber überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen.
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Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt i. S. v. § 7 UrhG immer beim Fotografen. Es ist nicht übertragbar.
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Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, wird, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, das einfache Nutzungsrecht übertragen. Dieses umfasst die Verwendung für private Zwecke. Die kommerzielle Nutzung der Lichtbilder ist nur nach expliziter Absprache möglich.
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Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen über.
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Nutzungsrechte werden nur an den Werken übertragen, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt, nicht an Werken die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden.
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Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
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Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
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Die Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe dieser Daten an den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
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Veränderungen des Bildmaterials durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen möglich.
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Dem Fotograf wird das Recht eingeräumt, eine Best-of-Auswahl der Bilddateien im Portfolio zu zeigen, sofern dies der Eigenwerbung dient. Er darf die Bilddateien für seinen Internetauftritt verwenden. Der Auftraggeber weist auch Gäste auf diese Regelung hin und holt deren Einverständnis.
III. Vergütung
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Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten etc. sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
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Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
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Die Zahlung erfolgt per Rechnung oder Quittung.
IV. Haftung
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Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten
stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet
ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an den Bilddateien haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bildmaterial beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche entfallen. -
Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
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Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Lichtbildern nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
V. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.